04 März 2008

Hunger!

Es ist echt aufregend, sich selbständig zu machen. Vor allem, wenn man von Anfang an Kunden hat, kleine wie große. Mittlerweile hab ich schon die dritte Rechnung geschrieben, was neben dem Übersetzen selbst der größte Spaß an der Sache ist. Noch spaßiger wär's, wenn ich die Rechnungen tatsächlich wegschicken könnte. Damit die Kunden auch wissen, dass sie mir Geld geben sollen. Theoretisch ist denen das natürlich klar, aber ohne Rechnung können sie's natürlich nicht machen. Ich bin mir relativ sicher, dass diese Tatsache auch dem Finanzamt bewusst ist. Bei dem ich vor ca. 3 Wochen eine Steuernummer beantragt habe. Die laut Gesetz auf jeder Rechnung stehen muss. Was sonst so im Hirn des Finanzamts (ist das jetzt ein Oxymoron?) vorgeht, entzieht sich meinem Vorstellungsvermögen. Gestern habe ich da angerufen. Was denn meine Steuernummer macht, das sollte doch nur ein paar Tage dauern, wurde mir gesagt. Nach einer halben Stunde wurde ich zurückgerufen.
Finanzamt: Ja, Ihr Antrag liegt bei der Kollegin ganz oben auf dem Stapel.
Tanja: (Das ist ja schön.)
F: Es gibt da nur eine Unstimmigkeit.
T: (Ach?)
F: Sie wollen von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen, d.h. Sie führen keine Umsatzsteuer ab. Aber Sie haben angekreuzt, dass Sie eine Umsatzsteuer-ID brauchen.
T: Ja, hab ich. Nachdem ich zweimal bei Ihren Kollegen nachgefragt habe. Ich will nämlich Rechnungen ins Ausland stellen. Dazu brauch ich die Umsatzsteuer-ID, wurde mir zweimal gesagt.
F: Ah. Ok. Dann... kümmere ich mich drum.
Das ist also eine Unstimmigkeit? Man fragt nach, was man in dem äußerst seltenen Sondernfall, dass man Kunden im EU-Ausland hat, tun soll. Und wenn man seine Kreuzchen auf dem Formular dann wie angewiesen macht, ist das eine Unstimmigkeit, die dazu führt, dass man den Antrag (auf dem ungefähr viermal meine Telefonnr., Handynr. und Email-Adresse stehen) erstmal, zugegebenermaßen ganz oben, liegen lässt, weil man nix damit anzufangen weiß?
T: Äh. Kann ich denn in der Zwischenzeit trotzdem schon mal Rechnungen ausstellen? Und die Steuernummer nachreichen? Oder ein Provisorium verwenden?
F: Nein, das geht nicht. (Pause)
T: Ah. Gut, dann freue ich mich auf Ihren Rückruf, und hoffe, dass ich dann noch nicht verhungert bin.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Liebe Tanja,

aller Anfang ist schwer, dank dem Finanzamt sogar sehr ... Soll ich schon mal ein Carepaket auf den Weg bringen? Wenn man das so liest, gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

A) Wer weiß, Tanja, vielleicht bist Du die erste deutsch-japanische Übersetzerin mit Kunden im Ausland. Ganze Behörden müssen sich nun auf Dich einstellen, weil Du den Präzedenzfall und einen ganz neuen Markt schaffst. Dann sollte man schon verständnis haben mit der armen Beamtin.

B) Die Beamtin war noch grün hinter den Ohren / in der Probezeit und es war eigentlich gar nicht ihr Tag (in Anlehnung an Clerks). In der Tat ist es nicht gerade kompetenzheischend, wenn die Leute im Amt einem das Gefühl geben, dass sie sowas zum ersten Mal machen.

Aber eine gute Story ergibt es allemal - und einen guten Blogeintrag natürlich :-)

Weiter viel Erfolg auf dieser Abenteuerreise!

Liebe Grüße,
Euer Mac

Tine hat gesagt…

Jaja... die ewige Bürokratie... sie ist auch uns sehr gut bekannt, aber laß dich davon nicht verschrecken... Mal sehen, wann wir deine Hilfe in Anspruch nehmen müssen, weil wir mit Asien geschäfte machen :o) - mit oder ohne UST-ID

Viele liebe Grüße

Tine (und Bodo)

Anonym hat gesagt…

Hi,
gib denen bloss nicht zu viel Zeit.
Ich denke, das wurde noch nicht bearbeitet, weil es ein Sonderfall ist und die Beamtin einfach nicht wusste, was sie tun soll. Deswegen: erstmal liegen lassen.

Ich wuerd ihr mental 1 Tag fuer die Bearbeitung geben, dann noch 2 Tage fuer die Post, und am 4. Tag dort wieder anrufen... schliesslich hatten sie schon genug Zeit.

Aaron Friedemann hat gesagt…

DISCLAIMER: Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Von wegen keine Übergangslösung. Als wir Ende 2004 meine damalige BGB-Gesellschaft dicht gemacht haben und ich zur Fortsetzung meines Brötchenerwerbs ab dem 1.1.2005 einen neuen Gewerbeschein hatte, musste ich zunächst auch Ewigkeiten auf meine Steuernummer warten. Ich habe verschiedenen Quellen im Internet entnommen, dass es in diesem Fall wohl gängige Praxis wäre (whatever that means...), als Steuernummer neu oder etwas Vergleichbares anzugeben.
Von zumindest einem meiner Rechnungsempfänger meine ich zu wissen, dass er einen sehr peniblen Buchhalter-Steuerberater hat. Mein Geld habe ich bekommen, auch ohne Steuernummer.

Viele liebe Grüße
Carsten